Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei einige Informationen in Bezug auf die Zulassungsbedingungen für die Aufnahme in eine M-Klasse nach MSO § 7

Aufnahme in Mittlere-Reife-Klassen und Vorbereitungsklassen

(1) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Schülerinnen und Schüler unter folgenden Voraussetzungen in die genannte Jahrgangsstufe aufgenommen:

1.

in die Jahrgangsstufe 7 mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 oder in einer Aufnahmeprüfung nach Abs. 2,

2.

in die Jahrgangsstufen 8 und 9 mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der vorhergehenden Jahrgangsstufe oder in einer Aufnahmeprüfung nach Abs. 2,

3.

in die Jahrgangsstufe 10 mit dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und einer Durchschnittsnote von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder in einer Aufnahmeprüfung nach Abs. 2; wurde der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit dem Fach Muttersprache erworben, so tritt dieses an die Stelle des Fachs Englisch.

Anbei erhalten sie noch das Anmeldeformular: